Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen nicht. Meine Behandlungskosten müssen Sie selbst tragen.

 

Das Honorar wird nach jeder Behandlung bar beglichen. Sie erhalten eine Quittung. Auf Wunsch stelle ich auch eine Rechnung aus.

 

Soziales Honorar: Sprechen Sie mich vor der Behandlung an. Wir finden eine Lösung!

 

Hinweis zur Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

 

Privatversicherte, Privatkrankenversicherte, Beihilfeversicherte und gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen bei Ihren Kassen einreichen können, erhalten eine Rechnung. Die Begleichung des Honorars ist jedoch unabhängig von der ggf. folgenden Rückerstattung der Krankenkasse, die in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe erstattet werden.